Sie können bei Ihrer/n Krankasse(n) um einen (Teil-)Refundierung ansuchen.
Wenn sie keine Krankenkasse involvieren können oder möchten, ist eine Privatverrechnung möglich.

Kostenübernahme durch Krankenkasse

Für psychotherapeutische Behandlungen einer psychischen Erkrankung übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen einen Kostenzuschuss. 
Rückerstattungsätze pro Einheit  (Stand 01/2023):

  • ÖGK € 31,50
  • BVAEB € 45
  • SVS  € 42,50
  • KUF € 65


Bei einer evtl. vorhandenen privaten Zusatzversicherung informieren Sie sich am besten vor Behandlungsbeginn.

Psychotherapieplätze im Rahmen des Tiroler Modells

Verrechnungen über die Krankenkassen/Gesellschaft für psychoth. Versorgung Tirols  im Rahmen des sogenannten "Tiroler Modells" (ÖGK; BVAEB u. SVS) sind stark reglementiert und für Menschen mit einem schweren Erkrankungsgrad reserviert. Der Selbstbehalt ist hierbei gering und variiert je nach Krankenkasse (Info auf TLP-Seite) und Einkommen.
Evtl. freie Plätze gebe ich hier bekannt: Seite des TLP

Psychotherapieplätze für Kinder und Jugendliche

Für Kinder und Jugendliche (ÖGK versichert) gibt es die Möglichkeit sieben erste Psychotherapiestunden kostenfrei zu beziehen.
Seit 2014 entfällt bei der Antragsstellung im Tiroler Modell das Kriterium einer schweren Erkrankung für Kinder und Jugendliche, sodass eine Finanzierung mit einem geringen Selbstbehalt leichter zugänglich ist. 
Kontaktieren sie mich gerne für nähere Informationen.

Absageregelung

Sollten sie einen vereinbarten Termin absagen müssen, ist dies bis zu 24 Stunden vor dem Termin kostenfrei möglich. Bei einer späteren Absage werden die vollen Kosten verrechnet.