Sie können bei Ihrer/n Krankasse(n) um einen (Teil-)Refundierung ansuchen.
Wenn sie keine Krankenkasse involvieren können oder möchten, ist eine Privatverrechnung möglich.
Kostenübernahme durch Krankenkasse
Für psychotherapeutische Behandlungen einer psychischen Erkrankung übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen einen Kostenzuschuss.
Rückerstattungsätze pro Einheit (Stand 01/2023):
- ÖGK € 31,50
- BVAEB € 45
- SVS € 42,50
- KUF € 65
Bei einer evtl. vorhandenen privaten Zusatzversicherung informieren Sie sich am besten vor Behandlungsbeginn.
Psychotherapieplätze im Rahmen des Tiroler Modells
Verrechnungen über die Krankenkassen/Gesellschaft für psychoth. Versorgung Tirols im Rahmen des sogenannten "Tiroler Modells" (ÖGK; BVAEB u. SVS) sind stark reglementiert und für Menschen mit einem schweren Erkrankungsgrad reserviert. Der Selbstbehalt ist hierbei gering und variiert je nach Krankenkasse (Info auf TLP-Seite) und Einkommen.
Evtl. freie Plätze gebe ich hier bekannt: Seite des TLP
Psychotherapieplätze für Kinder und Jugendliche
Für Kinder und Jugendliche (ÖGK versichert) gibt es die Möglichkeit sieben erste Psychotherapiestunden kostenfrei zu beziehen.
Seit 2014 entfällt bei der Antragsstellung im Tiroler Modell das Kriterium einer schweren Erkrankung für Kinder und Jugendliche, sodass eine Finanzierung mit einem geringen Selbstbehalt leichter zugänglich ist.
Kontaktieren sie mich gerne für nähere Informationen.
Absageregelung
Sollten sie einen vereinbarten Termin absagen müssen, ist dies bis zu 24 Stunden vor dem Termin kostenfrei möglich. Bei einer späteren Absage werden die vollen Kosten verrechnet.